Hilfsmittel für Senioren
Wer heute als Senior aus dem aktiven Berufsleben ausscheidet oder sich in den wohl verdienten Ruhrstand begibt, der hat sich in seinem langen Arbeitsleben all zu oft gesundheitlichen Beeinträchtigungen aussetzen müssen, welche im Alter ihre Auswirkungen zeigen.
Ausgeprägte Skoliose (Wirbelsäulenverkrümmung), Rückenschmerzen oder eine stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit sind nicht selten die Folgen regelmäßiger und starker Belastung im Arbeitsalltag. Aber auch Atemprobleme, Sehschwächen und psychosomatische Erkrankungen können sich im Alter einstellen.
Im Vergleich zu früheren Generationen haben es Senioren heute jedoch Dank neuartiger Hilfsmittel deutlich leichter, ihren Alltag trotz gesundheitlicher Einschränkungen bewältigen zu können.
Hilfe und Unterstützung im Alter
Hilfsmittel für Senioren können dabei behilflich sein, Barrieren im Alltag zu entfernen, zumindest aber überwindbar zu gestalten. Informieren Sie sich darüber, welche Hilfsmittel zur Verfügung stehen, welche für Ihre individuellen Bedürfnisse geeignet sind, welche Kosten bei der Anschaffung und Pflege entstehen, und welche Zuzahlung die Krankenkassen oder andere Einrichtungen leisten.
Das Sozialgesetzbuch (SGB V § 33) definiert Hilfsmittel als Gegenstände, die für die erfolgreiche Behandlung einer Erkrankung behilflich sind, einer drohenden Behinderung entgegenwirken oder diese ausgleichen. Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebensbedarfs zählen nach gesetzlicher Definition nicht zu den Hilfsmitteln im Bereich der Rehabilitation.
Zu den vom Sozialgesetzbuch zugelassenen Hilfsmitteln für Senioren und Pflegebedürftige Menschen zählen unter anderem Hörgeräte / Hörhilfen, Rollstühle und Gehhilfen, aber auch Prothesen und Körperersatzstücke. Ein Treppenlift ist bislang kein Hilfsmittel im Sinne des Paragraphen 33 SGB V. Dies führt unter anderem zu dem Umstand, dass insbesondere Geräte aus zweiter Hand besonders gefragt sind, um die Kostenbelastung bei der Anschaffung eines Treppenlifters im Rahmen zu halten. Denn ob Zuzahlung durch die Krankenkasse ja oder nein, Fakt ist: Viele ältere und gehbehinderte Menschen sind im häuslichen Alltag auf den Treppenlift angewiesen, wenn sie ihr mehrstöckiges Eigenheim nicht aufgeben wollen.
Tipp: Wenn Sie mehr zum Thema Treppenlifter und Aufzüge für Senioren erfahren möchten, finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Begriffe und Definitionen im Treppenlift Glossar bei Treppenliftdirekt.
Leistungen der Krankenkasse
Ob ein Hilfsmittel von der Krankenkasse vollständig oder anteilig bezahlt wird, hängt unter anderem davon ab, ob der Gegenstand im Hilfsmittelverzeichnis der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) aufgeführt ist.
Meist verlangen die Krankenkassen von ihren Mitgliedern eine Selbstbeteiligung bei der Anschaffung eines Hilfsmittels, die in der Regel zwischen 5 bis 10 Euro liegt. Eine Anschaffung und Zuzahlung der Krankenkasse kann nur erfolgen, wenn zuvor eine Indikation durch einen Vertragsarzt erfolgt ist. Die Ausgabe der Hilfsmittel erfolgt anschließend durch die Leistungserbringer, unter anderem den Sanitätsfachhandel, Orthopäden oder auch spezialisierte Apotheken.